Kosten & Behandlungs­vorausetzungen


Wir sind approbierte psychologische PsychotherapeutInnen mit Eintrag in das Arztregister.  Informationen zu ggfs. anfallenden Kosten, dem Antragsprozedere und der Beantragung einer Psychotherapie können Sie den folgenden Seiten entsprechend Ihres Versichertenstatus entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des zeitintensiven Kostenerstattungsverfahrens überwiegend privatversicherte Patient*innen und Selbstzahler*innen annehmen können (Ausnahmen: KKH, spezielle BKK-Versicherungen). Gesetzlich Versicherte bitten wir, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (www.kvberlin.de) zu informieren.

Sofern Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie weiterhin i.d.R. problemlos, auch wenn eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis stattfindet. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe dies geschieht.

Sie sollten mit Ihrer Versicherung abklären, in wieweit Leistungen für eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) übernommen werden und sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen.
Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen berechnet (GOP, Ziffer 870; 3,0-facher Satz). Eine Verhaltenstherapie (50 min.) kostet 131,16€. Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (50 min.) kostet 131,11€. Wir weisen darauf hin, dass die Therapiekosten nicht immer in voller Höhe übernommen werden und empfehlen die Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung.) berechnet.

Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es, gemessen am Bedarf, nach wie vor zu wenig PsychotherapeutInnen mit Kassensitz gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Vertrags-PsychotherapeutInnen, die der_die Versicherte ohne Weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.

Aus diesem Grund können gesetzlich Versicherte Psychotherapie nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip beantragen. Einen guten Überblick liefert hier die aktuelle Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund des langwierigen Kostenerstattungsverfahrens zur Zeit leider keine gesetzlich versicherten PatientInnen annehmen können (Ausnahme: BKK-Versicherte, KKH). Wir hoffen sehr, dass sich dieser Umstand in Kürze wieder ändert.

Gesetzlich Versicherte bitten wir, VertragspsychotherapeutInnen zu kontaktieren oder die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (unter: www.kvberlin.de) für die Vermittlung von Sprechstunden bzw. PsychotherapeutInnen zu kontaktieren.

 

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der zuschüssigen privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, BeamtInnen, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.

Falls Sie SoldatIn der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung der TruppenärztIn kann aber anstelle einer TruppenärztIn bzw. StandortärztIn auch eine niedergelassene ÄrztIn bzw. PsychotherapeutIn aufgesucht werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie nicht auf die Bewilligung der Kosten Ihrer Krankenkasse warten möchten oder Kosten gar nicht erst übernommen werden. Somit würde in diesem Fall der Start in eine Therapie nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenertattung erschwert.

Sofern Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfährt die Krankenkasse nichts davon und es erfolgt keine Diagnosestellung bei Ihrer Kasse.

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen ab (GOP; 3,0-facher Satz; 50 Min./ 131,16€). Psychologische Testungen, biografische Anamnese und Therapiematerialien sind in dem Satz für SelbstzahlerInnen inkludiert, zusätzliche Kosten entstehen in diesem Fall nicht. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache auch reduziert werden.

Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.

Die Kosten für ein Life-Coaching betragen 130,00€ für 50 min. Die Kosten für Business-Coaching variieren in Abhängigkeit der zeitlichen Dauer (ca. 90 bis 100 min.).

Ein Coaching ist steuerlich voll absetzbar. Sprechen Sie dazu mit Ihrer SteuerberaterIn. Bei weiteren Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Eine Therapiesitzung als Paar variiert, Dauer und Frequenz werden individuell vereinbart. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP) zum 3,5-fachen Satz berechnet (153,00€ als Paar für 50 min.).